Zertifizierung für Diätassistent:innen

  • Seit Mitte der 1990er Jahre können sich Ernährungsfachkräfte beim VFED zertifizieren lassen.
  • Seit 2011 gelten dafür die Anforderungen nach den etablierten „DGE-Zulassungskriterien für die Ernährungsberatung“1, die gemeinsam von der DGE, VFED sowie weiteren Berufsverbänden entwickelt wurden.
  • Diätassistent:innen erfüllen als Angehörige eines staatlich geregelten Heilberufs per Berufsgesetz die geforderten Kriterien. Ihr Zertifikat dient dem Nachweis der kontinuierlichen Fortbildung. 
  • Sind alle Kriterien erfüllt, gilt dies als Nachweis für qualifizierte Leistungen im Rahmen von §§ 20 und 20 a SGB V2 und § 43 SGB V, z. B. Ernährungstherapie auf ärztliche Empfehlung als ergänzende Leistung zur medizinischen Reha – oder daran angelehnte Tätigkeitsfelder.
  • Diese Kriterien sind bis heute weiterhin gültig. Das Zertifikat gilt als Nachweis für die Anerkennung durch die Krankenkassen.

[1] https://www.dge.de/fileadmin/public/doc/fb/Zulassungskriterien-EU-2011-10-559-561.pdf
[2] im Rahmen von Bestandsschutz oder Übergangsfristen laut Leitfaden Prävention (https://www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/praevention_selbsthilfe_beratung/praevention_und_bgf/leitfaden_praevention/leitfaden_praevention.jsp)