Zulassende Stellen für Heilmittel nach § 124 Absatz 5 SGB V

15.03.2017

Heilmittelleistungen nach § 32 SGB V in den Bereichen Physiotherapie, Ergotherapie, Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie, Podologie und Ernährungstherapie dürfen nur von zugelassenen Leistungserbringern zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen erbracht werden. Die Zulassung kann bei der für das jeweilige Bundesland zuständigen Arbeitsgemeinschaft nach § 124 Absatz 2 SGB V beantragt werden.

Unter www.gkv-heilmittel.de/zulassungen sind die Kontaktdaten und Ansprechpartner der zulassenden Stellen heilmittelbereichsbezogen in den einzelnen Bundesländern abrufbar.